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Unsere Einrichtung in der Pandemie

Über Herausforderungen und die einrichtungsbezogene Impfpflicht

Die Omikron-Variante des Coronavirus hat uns fest im Griff. Die Zahlen steigen rasant, die Situation ist herausfordernd und wir können nur abwarten, wie sich die Pandemie in den nächsten Wochen und Monaten entwickeln wird. Zum Glück scheinen die aktuellen Omikron-Erkrankungen insgesamt einen Verlauf mit leichten Symptomen zu haben. Das lässt uns hoffen, einigermaßen gut durch den Winter zu kommen.
Auch in unserer Einrichtung Backhaus Kinder- und Jugendhilfe (BKJH) häufen sich aktuell die Corona-Fälle. Der plötzliche Personalausfall und die Isolation sind für die Beteiligten belastend und anstrengend. Einige Gruppen wurden auf eine harte Probe gestellt und befanden sich in der Advents- und Weihnachtszeit für mehrere Wochen in Quarantäne. Nur dank des großartigen Einsatzes der Kolleg_innen ist es möglich, solche Situationen aufzufangen und die untergebrachten jungen Menschen weiterhin gut in ihrem Alltag zu begleiten und unterstützen.
Die unterschiedlichen Bestimmungen der Quarantäne erschweren es zudem, den Überblick über die aktuellen Maßnahmen zu behalten. Zahlreiche Recherchen und Telefonate sind notwendig, um gezielte Fragen im Umgang mit der Pandemie klären zu können.
Trotz der angespannten Lage, die oft nervenraubend ist, bleiben unsere Mitarbeitende weiterhin motiviert im Sinne der untergebrachten jungen Menschen. Wir als Einrichtung halten an unseren Hygienekonzepten fest und passen unsere Maßnahmen an, wann immer es in der aktuellen Situation notwendig ist. Viele Mitarbeitende sind bereits geimpft und geboostert. Sie schützen nicht nur sich selbst, sondern auch ihre Mitmenschen und tragen dazu bei, den Weg aus der Pandemie zurück in die Normalität zu finden.

Die einrichtungsbezogene Impfpflicht
Ab dem 16.03.2022 gilt nach der Anpassung des Infektionsschutzgesetzes gemäß § 20a IfSG eine einrichtungsbezogene Impfpflicht, die sich auf Arbeitnehmer_innen in Kliniken, Pflegeheimen, Arzt- und Zahnarztpraxen, Rettungs- und Pflegediensten, Geburtshäusern und in anderen medizinisch-pflegerischen Einrichtungen bezieht. Der Bereich der Kinder- und Jugendhilfe blieb in der ersten Umsetzung außen vor.
Für bestimmte Unterbringungsformen in Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen prüfen aktuell die einzelnen Landesjugendämter, inwieweit diese Gesetzesvorgaben auslegbar und ebenfalls angewendet werden müssen. Erste Rückmeldungen haben uns bereits erreicht, dass sich diese Impfpflicht auch in voll- und teilstationären Einrichtungen zur Betreuung und Unterbringung von Kindern und Jugendlichen, die gemäß § 35 SGB VIII in der Einrichtung leben, beziehen. Dies hat dann auch Auswirkungen auf die Beschäftigten in unserer Einrichtung.
Weitere Informationen und Antworten auf Fragen zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht finden Sie zum Nachlesen auf der Internetseite „Zusammen gegen Corona“: https://www.zusammengegencorona.de/impfen/gesundheits-und-pflegeberufe-impfen/einrichtungsbezogene-impfpflicht/

Darüber hinaus gibt die Bundesregierung auf ihrer Internetseite einen Überblick zur aktuellen Lage der Pandemie in Deutschland: https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus

Ihr Kontakt
Bei Unsicherheiten und konkreten Rückfragen können Sie sich jederzeit an unsere Geschäftsführerin Yvonne Krieger wenden, Tel. 059 31 . 5411.