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Kinderschutzschulung im Pädagogischen Zentrum Bippen

Viele Profifamilien® nutzten das Angebot

Am Montag, den 06.02.2023 fand im Pädagogischen Zentrum Bippen eine Kinderschutzschulung zum § 8a SGB VIII (Sozialgesetzbuch, Achtes Buch; „Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung“) statt. Viele Profifamilien® hatten den Wunsch, dieses Thema noch einmal vor Ort zu besprechen und sich intensiv damit zu beschäftigen. Referentinnen waren Wiebke Ellen (Hausleitung IPW Lingen) und Anna Husmann (Hausleitung IPW Lünne), die beide der BKJH-internen Steuerungsgruppe Kinderschutz angehören und Insoweit erfahrene Fachkräfte sind, also beispielsweise die Einschätzung von Kindeswohlgefährdung unterstützen. Während und nach der Schulung gab es einen regen Austausch untereinander, es wurden Fragen beantwortet und auch zum Nachdenken angeregt.

Jeder neue Mitarbeitende der Backhaus Kinder- und Jugendhilfe ist dazu verpflichtet, nach dem Beginn seiner*ihrer Tätigkeit an einer § 8a-Kinderschutzschulung teilzunehmen. Die monatlich in der Backhaus Akademie stattfindenden Veranstaltungen können auch mehrfach zur Auffrischung besucht werden.

Mehr zu unseren Werten, zu denen auch der Kinderschutz gehört, lesen Sie hier.